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Inaktive Gesellschaft

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Erscheinungsformen

Rechtsgebiet:
Inaktive Gesellschaft
Stichworte:
Inaktive Gesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inaktive Gesellschaften gehen hervor aus:

  • einer Gesellschaft mit abgebrochener formeller Liquidation
    • eine Geschäftsaufgabe mit Ausverkauf ohne Löschung
  • einer faktisch liquidierten Gesellschaft
  • einer stille liquidierten Gesellschaft
  • einem AG-Mantel
  • einer Vorratsgesellschaft

Der Gesellschaftszustand kann im Einzelnen wie folgt umschrieben werden:

Gesellschaft mit abgebrochener formeller Liquidation

=   Liquidation nach gesetzlichen Vorgaben, die aus irgendwelchen Gründen nicht zu Ende geführt wurde.

Faktisch liquidierte Gesellschaft

=   Desinvestition des Anlagevermögens ohne Reinvestitionsabsicht, ohne Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (keine Generalversammlung, keine Schuldenrufe, keine Beachtung des Sperrjahres, keine Löschung der Gesellschaft im HR)

Stille liquidierte Gesellschaft

=   Desinvestition des Anlagevermögens ohne Reinvestitionsabsicht, ohne Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (keine Generalversammlung, kein Schuldenruf, keine Beachtung des Sperrjahres, aber Löschung der Gesellschaft im HR (bis 1984) bzw. Fortbestand als Mantelgesellschaft).

AG-Mantel

=   Mantelgesellschaft vollständig liquidierte und als Unternehmen von den Beteiligten aufgegebene, juristisch aber noch nicht aufgelöste und gelöschte Gesellschaft.

» Informationen zum Aktienmantel

Vorratsgesellschaft

=   Mantelgesellschaft, die weder eine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat noch Anlagevermögen hat

» Informationen zur Vorratsgesellschaft

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