LAWINFO

Inaktive Gesellschaft

QR Code

Mantel-Verkauf

Rechtsgebiet:
Inaktive Gesellschaft
Stichworte:
Inaktive Gesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgangslage

Wurde die inaktive Gesellschaft bis 1984 nicht zur Löschung angemeldet bzw. nach 1984 der Vollzug einer Löschungsanmeldung verweigert, besteht die Gesellschaft als sog. AG-Mantel weiter.

Begriff

Die Mantelgesellschaft ist eine wirtschaftlich liquidierte und als Unternehmen von den Beteiligten aufgegebene, juristisch aber noch nicht aufgelöste Gesellschaft.

Differenzierung

Ein Teil der Rechtslehre differenziert bei der still liquidierten Gesellschaft in Unterfälle:

  • Bis 1984: Löschung der still liquidierten Gesellschaft im Handelsregister
  • Verkauf des AG-Mantels.

ACHTUNG

  • AG-Mäntel mit Verlustvorträgen haben oft eine Aktionärsschuld im Privatkonto eingebucht.
  • Überträgt der Manteleigentümer diese Schuld nicht dem Mantelkäufer, so entsteht ein erhebliches Risiko, dass beim oft anzutreffenden Missbrauch solcher Mantelgesellschaften nach Konkurseröffnung das Konkursamt die Schuld beim ehemaligen Mantelverkäufer zur Zahlung geltend macht.

AG-Mäntel infolge HR-Praxisänderung von 1984

Es ist durchaus möglich, dass infolge Praxisänderung der Handelsregisterämter von 1984 still liquidierte Gesellschaften noch als sog. „Registerleichen“ fortbestehen und vom Aktionär als AG-Mantel zum Kauf angeboten werden.

Der Mantelhandel gilt als Umgehung der aktienrechtlichen Gründungsvorschriften und kann steuerrechtliche Folgen zeitigen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.